Programmpapier zum Internationalen Caroline-Neuber-Stipendium der Stadt Leipzig

Hintergrund

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 533/96 „Verleihung des ‚Caroline-Neuber-Preises‘“ vergab die Stadt Leipzig von 1998 bis 2016 den Caroline-Neuber-Preis, mit dem alle zwei Jahre weibliche Theaterschaffende, deren Wirken im Sinne der deutschen Schauspielerin und Theaterprinzipalin Caroline Friederike Neuber Maßstäbe gesetzt hat, geehrt wurden. 2017 wurde ein Konzept zur Neuausrichtung des Caroline-Neuber-Preises erarbeitet, welches das Förderprogramm in ein Stipendium umgestaltet. Das Stipendium wird erstmalig im Jahr 2020 vergeben.

Ziel und Selbstverständnis des Stipendiums

Das Internationale Caroline-Neuber-Stipendium der Stadt Leipzig wird für hervorragende, innovative und impulsgebende künstlerische Leistungen von Frauen in allen Bereichen und Genres des zeitgenössischen Theaters alle zwei Jahre vergeben. Das Stipendium würdigt ein Theaterverständnis, das Theater als Ort wie als Medium der gesellschaftlichen Verständigung und des Dialogs im Zentrum der Stadtgesellschaften sieht. Es berücksichtigt und stärkt die gewandelte Ästhetik und die Strukturen der zeitgenössischen internationalen Theaterlandschaft.
Im Fokus stehen internationale Nachwuchskünstlerinnen, die in ganz Europa aktiv sind. Die geografische Begrenzung auf Europa bezieht sich auf die Herkunft oder den Arbeitsmittelpunkt der Stipendiatin. Das Stipendium kann sowohl an freischaffende oder selbständige als auch an fest an Stadt- und Staatstheatern engagierten Künstlerinnen vergeben werden. Berücksichtigt werden genreübergreifende Zusammenhänge der zeitgenössischen Theaterarbeit. Vorschlagsfähig sind auch entsprechende Personen mit diversem Geschlecht.
Das Stipendium betont eine über Deutschland hinausgehende Wirksamkeit. Geographisch liegt Leipzig im Zentrum der von der Neuberin und ihrer Theatergesellschaft über die Via Regia bereisten Regionen und ihr Theaterverständnis wurde von Leipzig aus geprägt.

Was erwartet die Stipendiatin?

Das Stipendium wird in Form eines persönlichen Preisgeldes in Höhe von 5.000 € sowie eines Stipendiums für einen vierwöchigen Arbeitsaufenthalt in Leipzig ausgereicht.
Das Preisgeld sowie das Stipendium wird vom/von der Oberbürgermeister/-in der Stadt Leipzig in Form eines öffentlichen Festakts im Rahmen des Festivals euro-scene Leipzig an die Stipendiatin vergeben. Die Stipendiatin erhält eine Urkunde sowie eine symbolische Darstellung des Geldbetrages.
Der Arbeitsaufenthalt in Leipzig soll im Jahr nach der Vergabe des Stipendiums möglichst im I. Quartal stattfinden Der Stipendiatin wird dafür ein Budget in Höhe von bis zu 10.000 € zur Verfügung gestellt, welches Ausgaben für ihre Arbeits- und Produktionsmittel sowie Lebenshaltungs- und Reisekosten beinhaltet.
Im Rahmen des Budgets kann die Stipendiatin ihre Arbeitsweise und Methodik frei definieren. Der Stipendiatin wird zudem eine Gästewohnung zur Verfügung gestellt.
Die Leipziger Institution, die die Stipendiatin als Kandidatin für das Stipendium vorgeschlagen hat, verpflichtet sich, diese im Rahmen ihres vierwöchigen Arbeitsaufenthaltes in Leipzig insbesondere durch die Einbindung in vorhandene Netzwerke für zukünftige Arbeitsbeziehungen, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur und das Ermöglichen der freien Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung zu unterstützen und eine Präsentation der Arbeitsphase – möglichst zum Ende des Arbeitsaufenthaltes der
Stipendiatin – zu ermöglichen.

Was wird von der Stipendiatin erwartet?

Die ausgewählte Stipendiatin verpflichtet sich, zu einem vierwöchigen Arbeitsaufenthalt möglichst im I. Quartal im Jahr nach der Preisvergabe nach Leipzig zukommen. Es wird die möglichst durchgängige Präsenz in Leipzig erwartet. Während des Arbeitsaufenthaltes soll intensiv an einem konkreten Projekt und mit der Institution, die die Stipendiatin vorgeschlagen hat, zusammengearbeitet werden.
Vor Beginn des Arbeitsaufenthaltes in Leipzig muss dem Kulturamt ein Kostenplan zur Verwendung der Budgets vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass die Stipendiatin am Ende ihres Aufenthaltes in Leipzig ihre Arbeitsphase präsentiert. Form und genauer Zeitpunkt der Präsentation ist offen und durch die Stipendiatin mit der Institution, die sie vorgeschlagen hat, festzulegen.
Durch eine aktive Vernetzung in die Leipziger Tanz- und Theaterszene soll die Stipendiatin neue Arbeitsbeziehungen und -kontakte knüpfen, die über das Stipendium hinaus zu neuen Kooperationen führen können.

Auswahlverfahren

Die Stipendiatin wird durch ein zweistufiges Auswahlverfahren gewählt.

  1. Vorschlagsberechtigte Leipziger Institutionen nominieren jeweils eine Kandidatin. Die Nominierten werden öffentlich bekannt gegeben und mit Informationen zur Person sowie ihrem künstlerischen Schaffen vorgestellt.
  2. Eine Jury wählt aus den Nominierten die zukünftige Stipendiatin. Die Stipendiatin (inkl. Informationen zur Person, zum künstlerischen Schaffen sowie zur Begründung der Jury) wird nach der Jurysitzung der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Vorschlagsberechtige Institutionen

Das Vorschlagsrecht von Kandidatinnen obliegt unabhängigen, international aktiv vernetzten Theaterinstitutionen aus Leipzig. Vorschlagsberechtigt mit jeweils einem Vorschlag sind folgende Leipziger Institutionen:

Die vorschlagsberechtigten Institutionen klären mit ihrer jeweiligen Kandidatin, ob diese für einen vierwöchigen Arbeitsaufenthalt möglichst im I. Quartal des Jahres nach der öffentlichen Vergabe des Stipendiums nach Leipzig kommen kann. Die vorschlagsberechtigten Institutionen müssen folgende Unterlagen zu ihrer vorgeschlagenen Kandidatin einreichen:

  • Kurze Begründung des Vorschlages
  • Eigenes Motivationsschreiben der Kandidatin
  • Arbeitsbiografien
  • Links zu relevanten Arbeiten (Videos, Programmheft)
  • ggf. Ansprechpartner/-innen der vorschlagenden Institution für Nachfragen

Mit ihrem verbindlichen Vorschlag einer Kandidatin erklären sich die vorschlagsberechtigten Institutionen dazu bereit, bei Auswahl ihrer Kandidatin zur Stipendiatin, diese im Rahmen ihres Arbeitsaufenthaltes in Leipzig, insbesondere durch

  • die Einbindung der Stipendiatin in vorhandene Netzwerke für zukünftige Arbeitsbeziehungen der vorschlagsberechtigten Institutionen
  • die Zurverfügungstellung von Infrastruktur
  • das Ermöglichen der freien Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung

zu unterstützen und eine Präsentation der Arbeitsphase – möglichst zum Ende des Arbeitsaufenthaltes der Stipendiatin – zu ermöglichen.

Jury zur Auswahl der Stipendiatin

Der/die Bürgermeister/-in für Kultur beruft nach Vorschlag des Kulturamtes eine wechselnde Jury mit fünf gleichberechtigt arbeitenden Mitgliedern, darunter mindestens drei Frauen und mindestens ein internationaler Partner. In einer nichtöffentlichen Jurysitzung wird aus den Nominierten die zukünftige Stipendiatin benannt.

Projektkoordination

Das „Internationale Caroline-Neuber-Stipendium der Stadt Leipzig“ ist ein Programm der Stadt Leipzig. Mit der Ausrichtung und Umsetzung des Stipendiums ist die Institution LOFFT Theaterbetriebe gGmbH beauftragt. Die Koordination erfolgt durch eine/n vom LOFFT Theaterbetriebe gGmbH eingesetzte/r Projektkoordinator/-in in enger Absprache mit dem Kulturamt der Stadt Leipzig.